Jubiläums-Neujahrslauf in Groß Schönebeck
Im stimmungsvollen Ambiente des Schlossparks Groß Schönebeck fand am 3. Dezember 2022 wieder der traditionelle Weihnachtsmarkt des Bürgervereins und des Ortsbeirats statt. Handwerkliche Erzeugnisse, Glühwein und Gegrilltes vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr, Angebote der Waldschule und des Jagdschlosses sowie muntere Weihnachtsmusik der Original Schorfheider und vom DiskJockey erwarteten die in großer Zahl erschienenen großen und kleinen Gäste. Auch der 3. Welt-Laden Solidario und die Kirche zogen Besucher an.
Bei leichtem weihnachtlichen Schneegriesel konnte man sich am Feuer wärmen
Am Stand des Bürgerverins gab es Glühwein, die neuen Schorfheidetassen und allerlei gebastelte Weihnachtsdeko.
Auch in diesem Jahr klang der Weihnachtsmarkt wieder mit dem "Turmblasen" aus dem Jagdschlossfenster aus.
Nach welchen Kriterien und von wem wurden im Regionalplan WEG ausgewiesen?
Wineignungsgebiete werden nach dem Ausschlussverfahren festgelegt. Es gibt einen Katalog von Kriterien die eine Eignung ausschließen oder einschränken.
Die Gebiete die dann noch übrig bleiben, sind für Windkraft geeignet.
Die Kriterien wurden in einem langwierigen politischen Abwägungsprozess festgelegt und sind u.a. im Amtsblatt 29 vom 28.Juli 2021 (PDF) beschrieben.
Das WEA 39 ist das einzige Gebiet in der Umgebung von Groß Schönebeck das nicht durch eines der bestehenden Kriterien ausgeschlossen wurde.
Ohne die Kriterien wäre der ganze Kreis Barnim für die Nutzung von Windenergie geeignet. Auch wenn der Wind nicht so stark weht wie an der Küste, ist dennoch ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet.
Wer muss alles einem Bauantrag zur Errichtung einer WEA zustimmen und nach welchen Kriterien?
Wer kann einen Bauantrag zur Errichtung einer WEA ablehnen bzw. mit Auflagen versehen?
Der Bauantrag muss vom Landesamt für Umwelt in Frankfurt (Oder) nach detailierter Prüfung aller Vorschschriften für ein WEA genehmigt werden.
An der Prüfung können sich die Gemeinde, Bürger und Organisationen beteiligen. Sie können Einwände erheben, wenn im Prüfungsverfahren Fehler vermutet werden.
Eine Genehmigung des Landesamtes für Umwelt ist zu erteilen, wenn keine Prüfgründe dagagen sprechen. So steht es im Bundesdeutschen Baugesetzbuch. Dort steht seit 1998 im § 35, dass Windkraftanlagen ausdrücklich gebaut werden dürfen, wenn keine anderen Regelungen dagegen sprechen.
Der Genehmigung können nur noch betroffene Bürger über ein Normenkontrollantrag Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist mit Kosten für den Kläger verbunden.
Die Gemeinde kann über einen städtebaulichen Vertrag Einfluss auf die konkrete Umsetzung nehmen.
Welchen Einfluss können Bürgerbefragung und Bürgerentscheide auf das Verfahren ausüben?
Die Bürger keinen direkten Einfluss auf ein konkretes geplantes Windrad. Bürger können Einfluss auf die Stellungnahmen der Gemeinderats und des Ortsbeirats nehmen, die naturgemäß ein höheres Gewicht haben, als das einzelner Bürger.
Welche Schallemission geht von den geplanten Anlagen aus in 1, 2, 3 km Entfernung?
Windkraftanlagen müssen nachts in Wohngebieten einen Geräuschpegel von 35 db am Fenster zur Anlage hin unterschreiten.
Infraschall wird von Windenergieanlagen weniger stark emmitiert als z.B. von anderen Geräten, die uns umgeben wie das Auto.
Quelle angefragt
Wie können die Menschen vor Ort profitieren? Bürgerwindrad, Bürgerstrom, Zuschuss zum kommunalen Haushalt, Gewerbesteuer?
Die Teutgruppe hat bereits Gesprächsbereitschaft zu allen Formen der Beteiligung gezeigt: Bürgerwindrad, Bürgerstrom, Zuschuss zum kommunalen Haushalt.
Die Gewerbesteuer muss zu 80% dort abgeführt werden, wo sie erzeugt wird.
Wie lässt sich Windkraft mit anderen Energieträgern kombinieren? Batterien, Wasserstoff, Geothermie, Biogas, Solar?
Die Gemeinde Schorfheide betreibt bereits einen großen Solarpark auf dem Flughafen Finowfurt. Ebenso ist ein Forschungsprojekt Geothermie bei Gut Sarnow geplant um Fernwärme und später auch Strom für die Gemeinde erzeugen und transportieren zu können.
Die SAG interessiert sich für eine Wasserstofftankstelle für den Betrieb ihrer landwirtschaftlichen Fahrzeuge.
Wie stark wird der Schattenwurf sein?
Der Schattenwurf von Windenergieanlagen nicht länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus wirken. Bei Überschreitung dieser Dauer müssen die Windenergieanlagen abgeschaltet werden, solange ihr Schatten auf den Immissionspunkt fällt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schattenwurf_von_Windenergieanlagen
Welche Feuergefahr geht von Windanlagen aus?
Zum Bau von WEA gehört die Vorsaorge für den Brandfall. Es werden in Absprache mit der Kreisfeuerwehren Zisternen oder Brunnen angelegt. Die WEA selbst werden eine eigene Löschvorichtung in den Rotoren haben.
Wie ist die Beanspruchung der Straßen beim Bau der Anlagen?
Es würden ggf. Baustraßen gebaut und dann wieder zurück gebaut werden. Der ursprüngliche Zustand der Bestandsstraßen wird wiederhergestellt.
Wie hoch ist der Wertverlust von angrenzenden Gebäuden?
Es kursieren einige Untersuchungen, die eine 30% Wertminderung zeigen und es kursieren andere Untersuchungen, die diesen Zusammenhang nicht herstellen können.
Quellen sind angefragt.
Wie werden die Windräder vom EDEKA-Parkplatz aus aussehen?
Auf einer Visualisierung der Teutgruppe sind die Windräder fast nicht zu erkennen, das kann aber auch daran liegen, dass es auf dem Bild leider sehr bewölkt ist:
Friedrich und Helene Hübner als "Gerechte unter den Völkern" geehrt
Am 2.11. wurden im Roten Rathaus in Berlin die Ehepaare Bruno und Anna Schwartze (Berlin) sowie Friedrich und Helene Hübner (Groß Schönebeck) als „Gerechte unter den Völkern“ geehrt, die während des Holocaust das Ehepaar Moritz und Henriette Mandelkern versteckten und ihnen so das Leben retteten.
Zur Feierstunde waren Familienmitglieder der Geretteten und ihrer Retter angereist. Bürgermeisterin Bettina Jarasch und Botschafter Ron Prosor würdigten den Mut der Retter und aller „Gerechten unter den Völkern“. Die Urkunde für das Ehepaar Hübner nahm deren Enkelin Gundula Suter aus Groß Schönebeck entgegen.
Gundula Suter berichtete, ihr Großvater habe es schlicht als seine Pflicht empfunden, Menschen zu helfen. Er war sehr religiös. Auch ihre Großmutter sei immer hilfsbereit gewesen. Ihre Hoffnung sei, dass es nie wieder Rassendiskriminierung und Kriege gebe. "Leider sieht die gegenwärtige Lage ganz anders aus. Die Hoffnung aber bleibt bestehen."
Der Schneider Moritz Mandelkern lebte mit seiner Frau Henriette und dem 1924 geborenen Sohn Siegfried in Berlin. Siegfried wurde 1939 im KZ Sachsenhausen inhaftiert und 1940 nach Polen deportiert. Er wurde wahrscheinlich in Auschwitz ermordet.
Um Moritz Mandelkern vor der Deportation zu bewahren, versteckten die Nachbarn Bruno und Anna Schwartze ihn ab Dezember 1942 auf dem Dachboden ihrer Wohnung in Berlin. Achtzehn Monate lang versorgten sie Moritz Mandelkern, der sein Versteck nie verlassen konnte. Seine Frau Henriette versteckte sich ab Dezember 1942 auf dem Bauernhof von Friedrich und Helene Hübner in Groß-Schönebeck in der Schorfheide.
Im Mai 1944 wurde das Haus der Familie Schwartze bei einem Bombeneinschlag schwer beschädigt. Dabei wurde Moritz Mandelkern verletzt und musste unter falschem Namen in einem Krankenhaus behandlet werden. Für kurze Zeit versteckte sich daher Moritz Mendelkern bei Familie Hübner. Das Ehepaar Mandelkern ging dann für einige Tage zurück nach Berlin, kehrte jedoch wieder zurück nach Groß-Schönebeck. Dort wurden Henriette und Moritz Mandelkern am 25. April 1945 von der „Roten Armee“ befreit.
Die Mandelkerns engagierten sich später in Deutschland in einem Vertriebenenlager und taten alles für den Sohn der Schwartzes, als dessen Eltern verstorben waren. Auch er hieß Bruno. Schließlich emigrierte das Paar nach Israel.
Ihre Retter, die Ehepaare Schwartze und Hübner, wurden im Jahr 2018 von Yad Vashem als „Gerechte unter den Völkern“ anerkannt.
Seit 1963 werden mit der Ehrung "Gerechte unter den Völkern" Menschen bedacht, die in der Zeit des Holocausts Juden gerettet haben. 641 Personen aus Deutschland tragen diesen Titel.